Steuerrecht
Mit Schwerpunkt Mehrwertsteuerrecht: Einsprachen und Rekurse für Privatpersonen, individuelle Steuerplanung sowie Begleitung in Nach- und Strafsteuerverfahren.
Arnold Frehner, früher in Kaderfunktionen bei EBK und FINMA, verteidigt, untersucht und berät dort, wo Strafrecht auf Steuer- und Finanzmarktrecht trifft. Für Unternehmen, Organe und Privatpersonen im ganzen Espace Mittelland.
Vertraulich ab dem ersten Kontakt: Es gilt das anwaltliche Berufsgeheimnis.
Oft steht am Anfang eine Steuerfrage, eine Meldung nach Geldwäschereigesetz oder ein Entscheid im Verwaltungsrat. Deshalb verbinden wir Strafrecht mit Steuerrecht, Finanzmarktrecht und Compliance – vom ersten Risiko bis zum Verfahren.
Compliance-Beratung für Unternehmen, Banken und Finanzintermediäre, Korruptionsprävention und Befragungen von Kaderkandidaten bei heiklen Personalentscheiden.
Interne forensische Untersuchungen, wenn ein Verdacht im Raum steht: Sachverhalt klären, Risiken einordnen, nächste Schritte festlegen.
Vertretung in Wirtschaftsstrafverfahren, in Nach- und Strafsteuerverfahren sowie in Verfahren der Finanzmarktaufsicht.
Worum es in der Praxis geht, jeweils mit den massgeblichen Bestimmungen. Interne forensische Untersuchungen setzen wir auch präventiv ein.
Verdachtsfälle, Meldepflichten von Finanzintermediären und Strafverfahren.
Art. 305bis StGB, GwGBetrug, Veruntreuung und ungetreue Geschäftsbesorgung im Unternehmensumfeld.
Art. 137 ff. StGBBestechung im öffentlichen und privaten Sektor, Prävention und interne Abklärung.
Art. 322ter ff. StGBNach- und Strafsteuerverfahren, Steuerhinterziehung und Steuerbetrug, Mehrwertsteuer.
Art. 151 ff., 175 ff. DBGBegleitung von Banken und Finanzintermediären in Verfahren der Aufsicht.
FINMAGForensische Abklärungen im Unternehmen, diskret geführt und nachvollziehbar dokumentiert.
Vorladung, Hausdurchsuchung oder Anfrage einer Behörde? Nehmen Sie früh Kontakt auf.
031 311 12 67 anrufenDas Fachwissen, auf dem die Verteidigung aufbaut – auch als eigenständige Beratung für Unternehmen und Privatpersonen.
Mit Schwerpunkt Mehrwertsteuerrecht: Einsprachen und Rekurse für Privatpersonen, individuelle Steuerplanung sowie Begleitung in Nach- und Strafsteuerverfahren.
Spezialisiert auf Finanzmarkt-Compliance und -Enforcement beraten wir Banken und Finanzintermediäre.
Für Vereine, Verbände und Stiftungen: von der Gründung über die Änderung von Statuten bis zu Sanierung und Liquidation, inklusive Vertretung vor Behörden.
Massgeschneiderte Unterstützung für Geschäftsleitungen und Verwaltungsräte, verbunden mit einem starken Netzwerk.
Im Auftrag befragen wir Kandidaten für Kaderpositionen bei heiklen Personalentscheiden – diskret und professionell.
Wir übernehmen rechtliche Aufgaben bei Personalausfällen oder als ausgelagerte Rechtsabteilung und sichern so die rechtliche Kontinuität.
Unterstützung in sensiblen Angelegenheiten des Vertrags-, Personal- und Gesellschaftsrechts.
Ein etabliertes Netzwerk aus Anwälten, Treuhändern und Prüfern – koordiniert aus einer Hand.
Engagiert für Ihr Recht. Im ganzen Espace Mittelland.
Fürsprecher, LL.M. UZH, Executive Master of Value Added Tax
Arnold Frehner kennt das Wirtschaftsrecht aus drei Perspektiven: aus Kaderfunktionen bei den Aufsichtsbehörden EBK und FINMA, aus leitenden Funktionen in der Privatwirtschaft und aus langjähriger Tätigkeit als beratender und prozessierender Rechtsanwalt.
Verlangt ein Fall mehr, zieht Frehner Law Anwälte, Treuhänder und Prüfer aus dem eigenen Netzwerk bei.
Das Anwaltsregister des Kantons Bern ist öffentlich einsehbar.
Die Antworten geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Nehmen Sie vor der Einvernahme Kontakt auf und bringen Sie die Vorladung mit. Auf ihr steht, ob Sie als beschuldigte Person, als Auskunftsperson oder als Zeuge vorgeladen sind – davon hängen Ihre Rechte und Pflichten ab.
Als beschuldigte Person müssen Sie sich nicht selbst belasten und dürfen eine Verteidigung beiziehen (Art. 113 und 158 StPO).
Ja. Was Sie uns anvertrauen, fällt ab dem ersten Kontakt unter das anwaltliche Berufsgeheimnis (Art. 13 BGFA, Art. 321 StGB) – auch wenn es danach nicht zu einem Mandat kommt.
Heikle Unterlagen besprechen Sie am besten persönlich oder telefonisch statt per unverschlüsselter E-Mail.
Sichern Sie Unterlagen und Daten, bevor Sie beteiligte Personen konfrontieren, und ziehen Sie früh rechtliche Beratung bei.
Eine interne Untersuchung klärt den Sachverhalt geordnet und hält fest, ob Meldungen oder Anzeigen nötig sind – für Finanzintermediäre etwa die Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (Art. 9 GwG).
Im Nachsteuerverfahren fordert die Steuerverwaltung zu wenig bezahlte Steuern nach. Im Strafsteuerverfahren prüft sie, ob eine Busse wegen Steuerhinterziehung verhängt wird. Beide laufen oft parallel, folgen aber unterschiedlichen Regeln.
Eine einmalige straflose Selbstanzeige ist nur möglich, solange die Behörde noch keine Kenntnis von der Hinterziehung hat (Art. 175 Abs. 3 DBG).
Die Kosten hängen vom Umfang des Mandats ab. Sprechen Sie Honorar und voraussichtlichen Aufwand im ersten Gespräch an – so wissen Sie vor Beginn des Mandats, womit Sie rechnen können.
Im ersten Gespräch klären wir, ob und wie wir Sie unterstützen können. Alles, was Sie uns anvertrauen, fällt unter das anwaltliche Berufsgeheimnis.