Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Bern

Arnold Frehner, früher in Kaderfunktionen bei EBK und FINMA, verteidigt, untersucht und berät dort, wo Strafrecht auf Steuer- und Finanzmarktrecht trifft. Für Unternehmen, Organe und Privatpersonen im ganzen Espace Mittelland.

Vertraulich ab dem ersten Kontakt: Es gilt das anwaltliche Berufsgeheimnis.

Arnold Frehner sitzt am Rand des Gerechtigkeitsbrunnens in der Berner Altstadt, darüber die Justitia-Figur.
Gerechtigkeitsbrunnen, Berner Altstadt

Wirtschafts­strafrecht beginnt selten im Strafrecht.

Oft steht am Anfang eine Steuerfrage, eine Meldung nach Geldwäschereigesetz oder ein Entscheid im Verwaltungsrat. Deshalb verbinden wir Strafrecht mit Steuerrecht, Finanzmarktrecht und Compliance – vom ersten Risiko bis zum Verfahren.

  1. Vorbeugen

    Compliance-Beratung für Unternehmen, Banken und Finanzintermediäre, Korruptionsprävention und Befragungen von Kaderkandidaten bei heiklen Personalentscheiden.

  2. Aufklären

    Interne forensische Untersuchungen, wenn ein Verdacht im Raum steht: Sachverhalt klären, Risiken einordnen, nächste Schritte festlegen.

  3. Verteidigen

    Vertretung in Wirtschaftsstrafverfahren, in Nach- und Strafsteuerverfahren sowie in Verfahren der Finanzmarktaufsicht.

Schwerpunkte im Wirtschafts­strafrecht

Worum es in der Praxis geht, jeweils mit den massgeblichen Bestimmungen. Interne forensische Untersuchungen setzen wir auch präventiv ein.

  • Geldwäscherei

    Verdachtsfälle, Meldepflichten von Finanzintermediären und Strafverfahren.

    Art. 305bis StGB, GwG
  • Vermögensdelikte

    Betrug, Veruntreuung und ungetreue Geschäftsbesorgung im Unternehmensumfeld.

    Art. 137 ff. StGB
  • Korruption

    Bestechung im öffentlichen und privaten Sektor, Prävention und interne Abklärung.

    Art. 322ter ff. StGB
  • Steuerstrafrecht und Steuerverfahren

    Nach- und Strafsteuerverfahren, Steuerhinterziehung und Steuerbetrug, Mehrwertsteuer.

    Art. 151 ff., 175 ff. DBG
  • Finanzmarkt-Enforcement

    Begleitung von Banken und Finanzintermediären in Verfahren der Aufsicht.

    FINMAG
  • Interne Untersuchungen

    Forensische Abklärungen im Unternehmen, diskret geführt und nachvollziehbar dokumentiert.

Vorladung, Hausdurchsuchung oder Anfrage einer Behörde? Nehmen Sie früh Kontakt auf.

031 311 12 67 anrufen

Weitere Rechtsgebiete

Das Fachwissen, auf dem die Verteidigung aufbaut – auch als eigenständige Beratung für Unternehmen und Privatpersonen.

Steuerrecht

Mit Schwerpunkt Mehrwertsteuerrecht: Einsprachen und Rekurse für Privatpersonen, individuelle Steuerplanung sowie Begleitung in Nach- und Strafsteuerverfahren.

Finanzmarktrecht

Spezialisiert auf Finanzmarkt-Compliance und -Enforcement beraten wir Banken und Finanzintermediäre.

Vereins- und Stiftungsrecht

Für Vereine, Verbände und Stiftungen: von der Gründung über die Änderung von Statuten bis zu Sanierung und Liquidation, inklusive Vertretung vor Behörden.

Lösungen für Unternehmen

Massgeschneiderte Unterstützung für Geschäftsleitungen und Verwaltungsräte, verbunden mit einem starken Netzwerk.

Kaderbefragungen

Human Resources

Im Auftrag befragen wir Kandidaten für Kaderpositionen bei heiklen Personalentscheiden – diskret und professionell.

Rechtsabteilung auf Zeit

Law as a Service

Wir übernehmen rechtliche Aufgaben bei Personalausfällen oder als ausgelagerte Rechtsabteilung und sichern so die rechtliche Kontinuität.

Beratung von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat

Juristische Assistenz

Unterstützung in sensiblen Angelegenheiten des Vertrags-, Personal- und Gesellschaftsrechts.

Netzwerk für komplexe Fälle

Vernetztes Agieren

Ein etabliertes Netzwerk aus Anwälten, Treuhändern und Prüfern – koordiniert aus einer Hand.

Porträt von Rechtsanwalt Arnold Frehner in seinem Büro.

Rechtsanwalt Arnold Frehner

Engagiert für Ihr Recht. Im ganzen Espace Mittelland.

Fürsprecher, LL.M. UZH, Executive Master of Value Added Tax

Arnold Frehner kennt das Wirtschaftsrecht aus drei Perspektiven: aus Kaderfunktionen bei den Aufsichtsbehörden EBK und FINMA, aus leitenden Funktionen in der Privatwirtschaft und aus langjähriger Tätigkeit als beratender und prozessierender Rechtsanwalt.

Verlangt ein Fall mehr, zieht Frehner Law Anwälte, Treuhänder und Prüfer aus dem eigenen Netzwerk bei.

Ausbildung und Titel
  • Fürsprecher
  • LL.M. in International Economic and Business Law, Universität Zürich
  • Executive Master of Value Added Tax
  • Swiss Certified Investment Products Expert
Berufliche Stationen
  • Kaderfunktionen in Aufsichtsbehörden: Eidgenössische Bankenkommission (EBK), Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) und ESA
  • Leitende Funktionen in der Privatwirtschaft, unter anderem als Vizedirektor und Head Financial Advisory Office
  • Partner der Anwaltskanzlei Krneta Advokatur Notariat, Bern
  • Inhaber von Frehner Law, Bern
Spezialgebiete
  • Wirtschaftsstrafrecht und Verfahrensrecht
  • Steuerrecht mit Schwerpunkt Mehrwertsteuerrecht
  • Finanzmarktrecht
  • Vertragsrecht
  • Vereine, Verbände und Stiftungen: Gründung, Sanierung und Liquidation
Erfahrung für Unternehmen und Organe
  • Beratung von Geschäftsleitungsmitgliedern und Verwaltungsräten
  • Interne Untersuchungen zu Korruption und Vermögensdelikten
  • Operative Betreuung von Gesellschaften, insbesondere Holdinggesellschaften
  • Begleitung und Beratung in Rechtsetzungs- und Regulierungsprozessen
  • Outsourcing von Rechtsdienstleistungen
Zulassung

Das Anwaltsregister des Kantons Bern ist öffentlich einsehbar.

Anwaltsregister des Kantons Bern öffnen (externe Seite)

Standort
Bern
Tätig in
Espace Mittelland

Häufige Fragen

Die Antworten geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Ich habe eine Vorladung zur Einvernahme erhalten. Was soll ich tun?

Nehmen Sie vor der Einvernahme Kontakt auf und bringen Sie die Vorladung mit. Auf ihr steht, ob Sie als beschuldigte Person, als Auskunftsperson oder als Zeuge vorgeladen sind – davon hängen Ihre Rechte und Pflichten ab.

Als beschuldigte Person müssen Sie sich nicht selbst belasten und dürfen eine Verteidigung beiziehen (Art. 113 und 158 StPO).

Ist das erste Gespräch vertraulich?

Ja. Was Sie uns anvertrauen, fällt ab dem ersten Kontakt unter das anwaltliche Berufsgeheimnis (Art. 13 BGFA, Art. 321 StGB) – auch wenn es danach nicht zu einem Mandat kommt.

Heikle Unterlagen besprechen Sie am besten persönlich oder telefonisch statt per unverschlüsselter E-Mail.

In unserem Unternehmen gibt es einen Verdacht auf Korruption oder Veruntreuung. Wie gehen wir vor?

Sichern Sie Unterlagen und Daten, bevor Sie beteiligte Personen konfrontieren, und ziehen Sie früh rechtliche Beratung bei.

Eine interne Untersuchung klärt den Sachverhalt geordnet und hält fest, ob Meldungen oder Anzeigen nötig sind – für Finanzintermediäre etwa die Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (Art. 9 GwG).

Was bedeutet ein Nach- und Strafsteuerverfahren – und ist eine Selbstanzeige noch möglich?

Im Nachsteuerverfahren fordert die Steuerverwaltung zu wenig bezahlte Steuern nach. Im Strafsteuerverfahren prüft sie, ob eine Busse wegen Steuerhinterziehung verhängt wird. Beide laufen oft parallel, folgen aber unterschiedlichen Regeln.

Eine einmalige straflose Selbstanzeige ist nur möglich, solange die Behörde noch keine Kenntnis von der Hinterziehung hat (Art. 175 Abs. 3 DBG).

Was kostet eine Beratung?

Die Kosten hängen vom Umfang des Mandats ab. Sprechen Sie Honorar und voraussichtlichen Aufwand im ersten Gespräch an – so wissen Sie vor Beginn des Mandats, womit Sie rechnen können.

Sprechen wir über Ihr Anliegen.

Im ersten Gespräch klären wir, ob und wie wir Sie unterstützen können. Alles, was Sie uns anvertrauen, fällt unter das anwaltliche Berufsgeheimnis.